Aus aktuellem Anlass, wichtige Informationen:
KfW-Unternehmerkredit (037/047),
ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076):
Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“ ab 23.03.2020
Die erste Phase des Hilfspakets steht bereits ab sofort zur Verfügung: Dafür erweitert und verbessert die KfW die bewährten Kreditprogramme KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit-Universell. Die Programme stehen für junge und etablierte Unternehmen bis zu einem Gruppenjahresumsatz von 2 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Kredithöchstbetrag je Unternehmensgruppe beträgt 200 Mio. Euro für Investitionen und Betriebsmittel. Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten. Für Unternehmen, die mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sind, bietet die KfW für Betriebsmittel und Investitionen eine 80%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an, abgesichert durch eine vollumfängliche Bundesgarantie. Die weiteren Produkteckpunkte bleiben unverändert bestehen. Prozessuale Übergangsregelung Technisch ist eine Zusage und Auszahlung spätestens ab dem 14. 4.2020 möglich. Wir bieten Ihnen ab dem 23.03.2020 folgende Übergangsregelung an, die Ihnen ermöglicht, akuten Liquiditätsbedarf der Unternehmen zu überbrücken:
Der Kreditantrag kann über das Förderportal oder den Webservice bei der KfW zu den aktuell bestehenden dort hinterlegten Programmkriterien gestellt werden.
Auf dem Formular „Ergänzende Angaben Sondermaßnahme Corona-Hilfe“, das wir Ihnen kurzfristig im Partnerportal zur Verfügung stellen, können sie die oben beschriebenen neuen Programmbedingungen auswählen und gemeinsam mit den Unterlagen zur Risikoprüfung hochladen.Nach erfolgter Risikoprüfung und positiver Kreditentscheidung wird die KfW den Antrag formell
an Sie zurücksenden und gleichzeitig eine verbindliche Zusage ohne Auszahlungsangebot übermitteln. Diese berechtigt Sie dazu, den gleichen Antrag nach offiziellem Start der Programmerweiterungen innerhalb eines Monats erneut zu stellen. Entspricht dieser dem Erstantrag, wird die KfW ohne erneute Risikoprüfung formell zusagen, so dass unmittelbar ein
Abruf erfolgen kann
Unternehmensfinanzierung
Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus entgegen. Zur Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenpakets zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus wird die KfW die kurzfristige Liquidität der Unternehmen mit einem deutlichen Ausbau der Risikoübernahme durch die KfW sicherstellen, vollumfänglich abgesichert durch eine Bundesgarantie.
Quelle: KFW
KfW-Kredit für Wachstum (290),
Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“ ab 23.03.2020
Die KfW erweitert ihr Finanzierungsangebot im KfW-Kredit für Wachstum. Im Rahmen des
Förderprogramms bietet die KfW künftig Risikoübernahmen bis zu 70% für Vorhabensfinanzierungen an, indirekt über Risikounterbeteiligungen an einer konsortialen Finanzierungsstruktur oder direkt als Konsortialpartner.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Gruppenjahresumsatz von bis zu 5 Mrd. Euro.
Der Kredithöchstbetrag für Investitionen und Betriebsmittel beträgt 1.000 Mio. Euro.
Die bisherige Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung entfällt.
Die weiteren Produkteckpunkte bleiben unverändert bestehen.
Die Beteiligung der KfW erfolgt unverändert pari passu zu Marktkonditionen. Das heißt, die
wirtschaftlichen Konditionen werden vom Finanzierungspartner gestellt und von der KfW übernommen.
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Technisch ist eine Zusage und Auszahlung spätestens ab dem 14. 4.2020 möglich